Pressemitteilungen – Maiwald https://www.maiwald.eu/de/ Wir helfen Ihnen, die Zukunft zu gestalten Tue, 20 Dec 2022 11:59:45 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.0 Maiwald gewinnt wichtiges Einspruchsverfahren für seine Mandantin Acetate International LLC vor dem Europäischen Patentamt https://www.maiwald.eu/de/pressemitteilungen/maiwald-gewinnt-wichtiges-einspruchsverfahren-fuer-seine-mandantin-acetate-international-llc-vor-dem-europaeischen-patentamt/ Tue, 20 Dec 2022 10:37:13 +0000 https://www.maiwald.eu/?post_type=pressemitteilungen&p=26674 Die Maiwald GmbH in München hat für ihre Mandantin Acetate International LLC einen wichtigen Sieg vor dem Europäischen Patentamt errungen. Acetate International LLC ist Teil des Celanese-Konzerns, der seit langem Celluloseacetatprodukte für kommerzielle Anwendungen herstellt, darunter Filter für Tabakprodukte.

Am 14. Dezember 2022 wies die Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamts den Einspruch der Cerdia International GmbH gegen das europäische Patent EP 2 773 230 B1 zurück und hielt das Patent wie erteilt aufrecht. Gegen die Entscheidung kann die Cerdia International GmbH Beschwerde einlegen. Das Patent bezieht sich auf einen innovativen Filter, der ein spezifisches Celluloseactetat Zugband mit hoher Einzelfaserstärke und geringer Gesamtstärke aufweist.

Die Patentanwälte Dr. Ulrike Herr, Dr. Derk Vos und Dr. Berthold Lux haben Acetate International LLC vor dem Europäischen Patentamt vertreten.

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Kanzlei firmiert künftig als Maiwald GmbH https://www.maiwald.eu/de/pressemitteilungen/kanzlei-firmiert-kuenftig-als-maiwald-gmbh/ Tue, 11 Oct 2022 10:20:00 +0000 https://www.maiwald.eu/?post_type=pressemitteilungen&p=24396 München, 11. Oktober 2022 – Maiwald, eine der größten und renommiertesten Kanzleien auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland, firmiert künftig unter einem neuen Namen: Mit Wirkung zum 11. Oktober 2022 wurde aus der Maiwald Patentanwaltsgesellschaft und Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Maiwald GmbH. Die entsprechende Eintragung im Handelsregister ist bereits erfolgt.

Anlass für die Umfirmierung sind neue Regelungen, die der Gesetzgeber im Zuge der Reform des Berufsrechts für Patentanwälte und Rechtsanwälte verabschiedet hat. Danach müssen Patent- und Rechtsanwälte in ihrer Firma den Berufsstand nicht mehr gesondert nennen.

„Wir sind froh darüber, dass die gesetzliche Neuregelung es uns ermöglicht, künftig einen so prägnanten Namen führen zu können. Die Länge unserer früheren Firmierung war in der Kommunikation nach außen manchmal etwas umständlich, gerade im Kontakt mit unseren ausländischen Geschäftspartnern. Unser neuer Name Maiwald GmbH spiegelt sehr gut unseren Anspruch wider, Dinge auf den Punkt zu bringen“, sagte Ralf Höcherl, kaufmännischer Leiter bei Maiwald.

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Maiwald bietet Platz für den Verein Münchner Freiwillige als Anlaufstelle für ukrainische Geflüchtete https://www.maiwald.eu/de/pressemitteilungen/maiwald-bietet-platz-fuer-den-verein-muenchner-freiwillige-als-anlaufstelle-fuer-ukrainische-gefluechtete/ Mon, 21 Mar 2022 08:34:03 +0000 https://www.maiwald.eu/?post_type=pressemitteilungen&p=16233 Die Kanzlei Maiwald stellt an ihrem Standort München nahe dem Hauptbahnhof einen Teil ihrer Räume dem Verein Münchner Freiwillige – Wir helfen e.V. als Anlaufstelle für Geflüchtete aus der Ukraine zur Verfügung. In den Räumen im Elisenhof unterstützt der Verein Geflüchtete bei der Vermittlung in Unterkünfte zu Menschen, die bereit sind, diese privat aufzunehmen.

Dank der großen Bereitschaft der Münchner Bürger konnten die freiwilligen Helfer bereits in den ersten Tagen eine Vielzahl der Geflüchteten an Privatunterkünfte vermitteln.

Freiwillige Helfer können sich nach einer Anmeldung über die Website www.muenchner-freiwillige.de an dem Matchmaking-Standort in der Prielmayerstraße 1 engagieren.

Wer Geflüchteten eine Unterkunft anbieten möchte, kann dies ebenfalls über die Website des Vereins unter dem folgenden Link tun: Sie haben eine temporäre Unterkunft für Ukraine-Flüchtlinge?

Insbesondere werden Unterkünfte für mehr als 7 Personen gesucht. Wer eine solche Unterkunft anbieten kann, kann sich unter folgender E-Mail-Adresse melden: Ukraine.soz@München.de.

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Videokonferenz ohne Zustimmung der Parteien – Amicus Curiae Brief im Zusammenhang mit dem Verfahren G 1/21 vor der großen Beschwerdekammer des EPA eingereicht https://www.maiwald.eu/de/pressemitteilungen/videokonferenz-ohne-zustimmung-der-parteien-amicus-curiae-brief-im-zusammenhang-mit-dem-verfahren/ Mon, 26 Apr 2021 10:12:00 +0000 https://www.maiwald.eu/?post_type=pressemitteilungen&p=8240 Maiwald hält zusammen mit anderen führenden Patentanwaltskanzleien die Videokonferenz ohne Zustimmung der Parteien für unzulässig und hat einen amicus curiae Brief im Zusammenhang mit dem Verfahren G 1/21 vor der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts eingereicht.

Seit einiger Zeit, spätestens aber seit Anbeginn der weltweiten Corona-Pandemie beschäftigt die Frage nach der Zulässigkeit von mündlichen Verhandlungen via Video-Konferenz den deutschen Rechtsmarkt. Dabei gehören zu einer mündlichen Verhandlung zwei essentielle Elemente, die Verwendung der gesprochenen Sprache sowie die Unmittelbarkeit der Kommunikation. Das EPA hat nun mit einer Änderung der Verfahrensordnung zugunsten der Video-Konferenz einen sehr weitreichenden Vorstoß gewagt, der es den Parteien aus der Hand nimmt, über die Form der mündlichen Verhandlung zu bestimmen. Zur gutachterlichen Beurteilung dieser Thematik konnte Professor Siegfried Broß, ehemals Richter am Bundesgerichtshof und am Bundesverfassungsgericht, gewonnen werden.

„Die mündliche Verhandlung ist ein essenzielles durch Artikel 116 EPÜ und Artikel 6 EMRK geschütztes Verfahrensrecht und kann ohne Zustimmung der Parteien nicht abgewandelt werden, gegen eine Video-Konferenz mit Zustimmung der Parteien dagegen ist nichts einzuwenden“, so Dr. Eva Ehlich, Partnerin und Patentanwältin bei Maiwald.

Die Verhandlung vor der Großen Beschwerdekammer ist als Videokonferenz auf den 28. Mai 2021 terminiert. Sollte sich die Kammer unserer Argumentation anschließen, dürften Videokonferenzen ausschließlich mit der Zustimmung aller Parteien stattfinden.

Den vollständigen Amicus Curiae Brief finden Sie hier.

Über Maiwald

Maiwald ist eine führende Kanzlei im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Mit rund 220 Mitarbeitern in München und Düsseldorf unterstützt Maiwald Unternehmen umfassend dabei, ihre gewerblichen Schutzrechte zu sichern, verteidigen und durchzusetzen. Zu den Mandanten gehören Start-ups, kleine und mittelständische Unternehmen und Industriekonzerne in den unterschiedlichsten Branchen. Rund 80 Patent- und Rechtsanwälte agieren international für Mandanten aus den Bereichen Pharma & Biotechnologie, Organische Chemie & Polymere, Anorganische Chemie & Baustoffe, Ernährung & Landwirtschaft, Elektrotechnik & Maschinenbau, Kommunikations- & Informationstechnologie, Mobilität & Energie, Displays & Licht, Mess- & Verfahrenstechnik sowie Medizintechnik & Bildgebung. Maiwald berät und vertritt Mandanten bezüglich Patenten & Gebrauchsmustern, Ergänzenden Schutzzertifikaten, Marken & Designs, Urheberrecht, Wettbewerbs- & Kartellrecht, Compliance, Vertragsrecht, Arbeitnehmererfinderrecht, Pharmarecht, Datenschutz und Sortenschutz. Das Magazin Managing Intellectual Property zeichnete Maiwald als „European SPC/Patent Prosecution Firm of the Year 2021“, „European Cross-Border Patent Litigation Team of the Year 2021″ und „German Impact Case of the Year 2021“aus.

Weitere Informationen

www.maiwald.eu

Maiwald auf LinkedIn 

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Maiwald etabliert Praxis für Rechtsbestandsverfahren im Bereich von standardessentiellen HEVC-Patenten und Video-Codec-Technologien gegen Patentverwerter https://www.maiwald.eu/de/pressemitteilungen/maiwald-etabliert-praxis-fuer-rechtsbestandsverfahren-im-bereich-von-standardessentiellen-hevc-patent/ Mon, 08 Feb 2021 07:37:10 +0000 https://www.maiwald.eu/all/pressemitteilungen/maiwald-etabliert-praxis-fur-rechtsbestandsverfahren-im-bereich-von-standardessentiellen-hevc-patenten-und-video-codec-technologien-gegen-patentverwerter/ Maiwald stellt ein Patent-Litigation-Team mit dem Partner Dr. Simon Lud und zwei Associates auf. Mandatiert wird Maiwald hierbei von Unified Patents, LLC, aus den USA.

Unified Patents ist eine mitgliedsbasierte Organisation, deren Ziel es ist, aggressive Patentdurchsetzungen von nicht selbst produzierenden Patentverwertern in bestimmten Technologiebereichen zu verhindern. Dr. Simon Lud und sein Team führen hierzu für Unified Patents in Europa umfangreiche Rechtsbestandsverfahren gegen EP-Patente von nicht selbst produzierenden Patentverwertern im Bereich von standardessentiellen HEVC-Patenten und Video-Codec-Technologien durch. HEVC, High Efficiency Video Coding ist ein Standard zum Kodieren von Videoinhalten und Bildern und gilt als Schlüsseltechnologie für Multimedia-Technologien und Video Streaming Dienste.

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Verkauf von Phoma macrostoma-Patenten an Evologic Technologies https://www.maiwald.eu/de/pressemitteilungen/verkauf-von-phoma-macrostoma-patenten-an-evologic-technologies/ Wed, 13 Jan 2021 09:30:27 +0000 https://www.maiwald.eu/all/pressemitteilungen/verkauf-von-phoma-macrostoma-patenten-an-evologic-technologies/ Ihre Majestät, die Königin von Kanada, vertreten durch den kanadischen Minister für Landwirtschaft und Agri-Food („AAFC“) und Evologic Technologies GmbH haben eine Kauf- und Lizenzvereinbarung bezüglich der Phoma macrostoma Technologie abgeschlossen.

München, 12. Januar 2021: AAFC, einer der Hauptakteure der Agrarforschung in Kanada, und Evologic Technologies GmbH, ein schnell wachsendes SpinOff der Technischen Universität Wien im Bereich der Bioprozess-Plattformtechnologie, haben eine Kauf- und Lizenzvereinbarung zur weiteren Entwicklung, Herstellung und Vermarktung der Phoma macrostoma-Technologie als breitblättriges Unkrautherbizid geschlossen. Nach der Überprüfung positiver vorläufiger Ergebnisse mit der Technologie erwarb die Evologic Technologies GmbH die Rechte an wichtigen AAFC Phoma macrostoma Patenten, die die Kommerzialisierung eines umweltfreundlichen Bioherbizids unterstützen.

Insbesondere das Myzel und/oder die Sporen des Pilzes Phoma macrostoma besitzen eine bioherbizide Wirkung. Diese spezielle herbizide Aktivität ist kommerziell hoch relevant, um chemische Herbizide zu ersetzen und die Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft zu erhöhen. Evologic Technologies wird seine firmeneigene Herstellungstechnologie nutzen, um den derzeitigen Herstellungsprozess auf Feststoffbasis zu ersetzen und so die derzeitigen Herausforderungen in Bezug auf Wirtschaftlichkeit und Produktstabilität zu bewältigen.

Die Maiwald Patentanwalts- und Rechtsanwaltsgesellschaft mbH war für die Evologic Technologies GmbH rechtsberatend tätig. Dr. Marco Stief und Tobias Matschke leisteten die Rechtsberatung und Dr. Kerstin Wolff die Patentberatung.

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Maiwald erringt wichtigen Sieg beim Bundesgerichtshof https://www.maiwald.eu/de/pressemitteilungen/maiwald-erringt-wichtigen-sieg-beim-bundesgerichtshof/ Fri, 02 Oct 2020 10:12:13 +0000 https://www.maiwald.eu/all/pressemitteilungen/maiwald-erringt-wichtigen-sieg-beim-bundesgerichtshof/ BGH widerruft ein ergänzendes Schutzzertifikat des US-Pharmakonzerns Gilead für das HIV-Medikament Truvada®
Das Generikaprodukt der Maiwald Mandantin Generics UK war und ist rechtmäßig im Handel.

München, 30. September 2020: Die Maiwald Patentanwalts- und Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in München hat für ihre Mandantin Generics UK Ltd. vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen wichtigen Sieg errungen. Der BGH hat am 22. September das ergänzende Schutzzertifikat DE 12 2005 000 041.8 für die Wirkstoffkombination von Tenofovir Disoproxil und Emtricitabin endgültig für nichtig erklärt und die Berufung des US-Pharmakonzerns Gilead Sciences Inc. abgewiesen.

HIV-Medikamente mit dieser Wirkstoffkombi sind stark nachgefragt

Die Wirkstoffkombination ist unter anderem in Gileads HIV-Arzneimittel Truvada® enthalten. Sie ist ein zentraler Baustein in der HIV-Behandlung. Mit der Entscheidung des BGH kommt auch das deutsche Verfahren zu einem Ende. Erst kürzlich war das parallele Verfahren im Vereinigten Königreich zu dieser Wirkstoffkombination zum Abschluss gekommen. Mit der jüngsten Entscheidung schloss sich der BGH den Ansichten der britischen Gerichte und auch zahlreicher anderer europäischer Gerichte an.
 

Ergänzendes Schutzzertifikat ist nicht schutzwürdig

Der BGH bestätigte, dass das ergänzende Schutzzertifikat für Tenofovir Disoproxil und Emtricitabin nicht schutzwürdig ist. Der Grund: Das Schutzzertifikat erfüllt nach Ansicht des obersten Gerichts der Bundesrepublik Deutschland nicht die Kriterien, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seiner Entscheidung „Teva“ (C-121/17) am 25. Juli 2018 aufgestellt hat; nämlich Kriterien, die erforderlich sind, um ein Erzeugnis des ergänzenden Schutzzertifikats auf der Basis eines Grundpatents zu schützen. Der EuGH hatte sich mit dem parallelen Fall aus dem Vereinigten Königreich auseinandergesetzt, nachdem ein Vorabentscheidungsersuchen des britischen Gerichts vorlag.
 

Markteintritt der Generikapräparate war nicht zu verhindern

Schon vor dieser EuGH-Entscheidung hatte das Bundespatentgericht im Mai 2018 im erstinstanzlichen Verfahren (Akz.: 4 Ni 12/17) der Klage von vier Generikaunternehmen, darunter Generics UK Ltd., stattgegeben und das ergänzende Schutzzertifikat für nichtig erklärt. Zuvor hatte Gilead erfolglos versucht, den Markteintritt aller Nachahmerprodukte zu verhindern: die Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügungen auf Basis des ergänzenden Schutzzertifikats schlugen fehl.

Patentanwalt Dr. Derk Vos und Rechtsanwältin Heike Röder-Hitschke für Maiwald im Einsatz

Vor dem Bundesgerichtshof vertraten Patentanwalt Dr. Derk Vos und Rechtsanwältin Heike Röder-Hitschke das Pharmaunternehmen Generics UK Ltd. „Der Bundesgerichtshof hatte mit diesem Nichtigkeitsverfahren nach einiger Zeit und unter neuem Vorsitz Gelegenheit, sich zu einem in Europa viel diskutierten Verfahren zu äußern. Wir freuen uns sehr über diese für unsere Mandantin positive Entscheidung“, sagt Patentanwalt Vos. Die Begründung läge derzeit zwar noch nicht vor, doch es sei zu erwarten, so Vos, dass der Bundesgerichtshof hier die Kriterien, die der EuGH in seiner neueren Rechtsprechung aufgestellt hat, konsequent umsetzt und auch für zukünftige Fälle klare Anleitungen geben wird.

Schutzzertifikate gleichen Wartezeiten bis zur Marktzulassung aus

Mittels ergänzender Schutzzertifikate oder Supplementary Protection Certificates (SPC) können Arzneimittelhersteller den zunächst durch ein Patent gesicherten Schutz für ein zugelassenes Arzneimittel um bis zu fünf Jahre verlängern. Das Zertifikat verlängert nicht das Patent an sich. Es schützt innerhalb des Schutzbereichs des Grundpatents bereits zugelassene Arzneimittel, deren Erforschung in der Regel sehr aufwändig und kostenintensiv ist. So setzt sich der Gesetzgeber mit den ergänzenden Schutzzertifikaten dafür ein, den Patentinhabern die „verlorene“ Zeit zwischen der Patentanmeldung und der für die kommerzielle Nutzung erforderlichen Marktzulassung für ein Arzneimittel durch eine entsprechende Verlängerung auszugleichen.

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Maiwald erfolgreich für PepsiCo https://www.maiwald.eu/de/pressemitteilungen/maiwald-erfolgreich-fur-pepsico/ Wed, 05 Jun 2019 08:02:04 +0000 https://www.maiwald.eu/all/pressemitteilungen/maiwald-erfolgreich-fur-pepsico/ Europäisches Patentamt weist Coca-Cola-Beschwerde zurück

Maiwald sichert für PepsiCo den Bestand eines Patents für gesüßte, säurehaltige Getränke ohne bitteren Nachgeschmack.

München, 5. Juni 2019: Die Patentanwalts- und Rechtsanwalts-GmbH Maiwald hat im Auftrag von PepsiCo beim Europäischen Patentamt (EPA) ein Beschwerdefahren gegen Coca-Cola erfolgreich verhandelt. Coca-Cola hatte Beschwerde gegen eine erstinstanzliche Entscheidung eingelegt, in der das Patent in geänderter Form aufrechterhalten wurde. In diesem aufrechterhaltenen Patent geht es um den Schutz säurehaltiger Getränke, die mit den kalorienarmen Süßstoffen Stevia und Erythritol gesüßt werden. Diese Getränke weisen keinen bitteren Nachgeschmack auf, wenn sie auf einen bestimmten pH-Bereich und eine bestimmte titrierbare Azidität eingestellt sind. Eine Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes hat nun nach der mündlichen Verhandlung am 28. Mai 2019 die Beschwerde zurückgewiesen und damit die Entscheidung der Einspruchsabteilung endgültig bestätigt.

Erzielen eines technischen Effekts für Patentschutz relevant

„Erfindungen auf dem Gebiet der Nahrungsmittel können in Europa durch Patente geschützt werden. Entscheidend ist dabei unter anderem, dass ein bestimmter technischer Effekt erreicht wird, der beispielsweise in der Verbesserung des Geschmacks liegen kann“, sagt Patentanwalt Dr. Andreas Ledl, Maiwald München, der gemeinsam mit seinem Kollegen Dr. Thomas Friede das Beschwerdeverfahren für die Patentinhaberin betreut hat. Ledl kommentiert weiter: „Die vorliegende Entscheidung bestätigt, dass Merkmale, die für einen bestimmten technischen Effekt verantwortlich sind, wie im vorliegenden Fall für den Geschmack, grundsätzlich auch funktional definiert werden können“. Coca-Cola wurde durch Boehmert & Boehmert vertreten.

Das Patent zielt darauf ab, den bitteren Nachgeschmack zu beseitigen, den Stevia-Süßungsmittel verursachen. Dies geschieht durch das Einstellen des pH-Wertes und der titrierbaren Azidität in einem genau definierten Bereich mit einer Säure. Diese Säure wird neben den Süßstoffen Stevia und Erythritol im Patent im Rahmen eines Getränkeproduktanspruchs beschrieben. Das Patent ist nicht auf bestimmte Getränke beschränkt und vor allem für Soft-Getränke wie Colas relevant.  

Maiwald mit umfangreichem Mandat für PepsiCo aktiv

Seit über zwei Jahren vertritt Maiwald PepsiCo im vorliegenden Beschwerdeverfahren gegen Coca-Cola. Maiwald übernahm im April 2017 den Großteil des PepsiCo-Portfolios, das beim Europäischen Patentamt (EPA) anhängig war. Seitdem verantworten die Münchner Patentanwälte auch die Mehrzahl der Regionalisierungen vor dem EPA aus internationalen PCT-Anmeldungen im Namen von PepsiCo. Mit Hilfe von Patent-Cooperation-Treaty-Anmeldungen (PCT-Anmeldungen) streben Anmelder gleichzeitig Patentschutz in mehreren Ländern an. Außerdem ist Maiwald Vertreter für Design-Anmeldungen von PepsiCo vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).

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Präsident des Europäischen Patentamtes und Patentanwälte an einem Tisch https://www.maiwald.eu/de/pressemitteilungen/praesident-des-europaeischen-patentamtes-und-patentanwaelte-an-einem-tisch/ Fri, 23 Nov 2018 07:45:09 +0000 https://www.maiwald.eu/all/pressemitteilungen/prasident-des-europaischen-patentamtes-und-patentanwalte-an-einem-tisch/ Offener Brief führt zu Dialog

Europäisches Patentamt startet konstruktiven Dialog mit Patentanwälten und Rechtsanwälten. Kanzleien setzen sich dafür ein, einen zuverlässigen Patentschutz für Erfinder und Unternehmen sicherzustellen. 

München, 8. November 2018: Am 16. Oktober haben sich Vertreter von 12 Kanzleien aus ganz Deutschland zu einer konstruktiven Diskussion mit dem neuen Präsidenten des Europäischen Patentamtes, António Campinos, und einer von ihm angeführten Delegation getroffen. Die Verantwortlichen des Europäischen Patentamts hatten ein offenes Ohr für die Erfahrungen, Meinungen und Befürchtungen der Patentanwälte und Rechtsanwälte und zeigten sich gesprächsbereit. Es besteht Einigkeit, dass das EPA im internationalen Vergleich in der Vergangenheit sehr hohe Qualität geliefert hat und dass es allen Beteiligten darum geht, diese zu erhalten. Am Ende der Zusammenkunft hat das Europäische Patentamt in Aussicht gestellt, den nun begonnenen konstruktiven Dialog weiterzuführen. Dabei wird es um die Definition von Qualitätskriterien gehen, sowie um die Möglichkeiten Kritikpunkte zu untersuchen und Ursachen von Kritik zu beheben.

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Maiwald und PATEV vereinbaren Kooperation https://www.maiwald.eu/de/pressemitteilungen/maiwald-und-patev-vereinbaren-kooperation/ Wed, 17 Oct 2018 13:50:43 +0000 https://www.maiwald.eu/all/pressemitteilungen/maiwald-und-patev-vereinbaren-kooperation/ Die Maiwald Patentanwaltsgesellschaft und der IP-Dienstleister PATEV kooperieren im Bereich innerbetriebliche Patentarbeit: Mit der von PATEV angebotenen Lösung „Patent Assistent“ erhalten Unternehmen Zugriff auf Expertenwissen rund um innerbetriebliche Patente.
Gerade mittelständische Unternehmen haben häufig zu wenig eigene Ressourcen für die Bearbeitung von Erfindungen. Erfindungsmeldungen bleiben liegen; Formalarbeiten des Patentwesens werden nicht in dem nötigen Umfang abgewickelt.

Der Patent Assistent von PATEV ist hierzu bei den Unternehmen vor Ort, bringt komplexe Fragestellungen auf den Punkt und übernimmt die innerbetriebliche Patentarbeit. Erfahrene Innovations- und Patentexperten beraten die Geschäftsführung bei der Strategie und unterstützen den F&E Leiter im operativen Geschäft. Optimal gestaltete patentbezogene Prozesse sorgen für eine reibungsfreie Kommunikation zwischen Erfinder, F&E-Leiter, Geschäftsführung und externen Beratern. Der Patent Assistent kann problemlos in unternehmensinterne Abläufe integriert werden.

Der Patent Assistent unterstützt Unternehmen im Einzelnen je nach Bedarf bei

  • dem Aufbau einer Ordnungsstruktur für die innerbetriebliche Patentarbeit,
  • dem Management von Erfindungsmeldungen,
  • der Vorbereitung von patentrelevanten Entscheidungen,
  • der Begleitung des Patentierungsverfahrens,
  • der Arbeitnehmererfindervergütung,
  • der Entwicklung einer IP-Strategie,
  • dem Reporting zu IP-Status und -Aktivitäten.

Der Patent Assistent ersetzt nicht die rechtliche Beratung durch einen Patentanwalt.

Nähere Informationen finden Sie hier.

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